Nachrichtenaustausch, Befundübermittlung
sowie die Videosprechstunde
finden im geschützten Bereich
über Arzt-direkt statt.
Direktzugang über den Video-Button–>
Modernste Geräte und Techniken, wie OAEs, AABR und digitaler Ultraschall helfen bei der sicheren Diagnosefindung und erlauben auch bei Kindern zuverlässige Aussagen z.B. über deren Hörfähigkeit
Kleine Eingriffe, wie Probeentnahmen oder Stillen von Nasenbluten, können in der Praxis erfolgen. Die einschlägigen Operationen des Fachgebiets erfolgen in unserer Belegklinik, der Paracelsus-Klinik in München-Bogenhausen.
In der Behandlung stützen wir uns auf leitliniengerechtes medizinisches Wissen, das wir durch ständige Weiterbildung auf dem aktuellsten Stand halten. Sie werden dabei stets in die Entscheidung, auch bezüglich Alternativtherapien, miteinbezogen.
Informationen über weitergehende Untersuchungen des Schlafes, wie sie zum Beispiel bei einer Schlafapnoe erforderlich sind, sowie Näheres zu den speziellen schlafbezogenen Erkrankungen erhalten Sie hier auf der --->
© Dr. Oliver Bürstner
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten
In der Zeit vom 01. bis zum 13.04.2023 bleibt die Praxis wegen Urlaubs geschlossen.
Für HNO-ärztliche Abklärungen während dieser Zeit wenden Sie sich bitte an
Dr. Alexander Schuck, Notburgastrasse 3 Tel: 089 176776
vom 03.04. bis zum 06.04.2023 auch
Dr. Wolf Schuck, Nymphenburgerstr. 154, Tel: 089 595131
Beste Grüße
Dr. Bürstner und Team
Liebe Patientinnen und Patienten
Die Maskenpflicht für Patienten besteht soweit keine Änderung beschlossen wird noch bis zum 7.4.23. Bitte denken Sie daran Ihre FFP2-Maske mitzunehmen oder besorgen Sie sich eine solche unten bei den Geschäften im Haus.
Die Laimer Unterführung ist aktuell nochmals für KFZ gesperrt,
dies soll bis vorraussichtlich Anfang Mai dauern.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Neuregelung des TSVG mit Abschaffung der Neupatienten trifft uns für Abklärungen und Therapien bei schlafbezogenen Atmungsstörungen aufgrund der Budgetierung mit 35-90% Abschläge auf die EBM-Werte der PSG in einem Ausmaß, das wirtschaftlich nicht tragbar ist.
Wir möchten Ihren GKV-Patienten dennoch auch weiterhin zeitnahe Untersuchungen und Behandlungen im Schlaflabor anbieten können, insbesondere natürlich bei Patienten mit Vorerkrankungen und bereits durchgeführter pathologischer Polygraphie.
Dazu benötigen wir in Zukunft jedoch Ihre Unterstützung!
Folgende gesetzlich geregelte Optionen bestehen:
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
Für Abklärungen im Schlaflabor bei GKV-Patienten verursacht die Abschaffung des „Neupatienten“ im Sinne des TSV-Gesetzes derzeit einiges an Problemen, denn auch die Krankenkassen haben die vor Einführung des TSVG vereinbarten Zuschläge gestrichen. Derzeit würden diese Untersuchungen mit 35-90% Abschlägen belegt werden, was natürlich nicht mehr kostendeckend ist und automatisch zu massiven Einschränkungen bei den Terminen führen muss.
Sie haben als Patient jedoch immer noch mehrere gesetzliche Möglichkeiten diese Einschränkungen zu vermeiden, wofür Sie jedoch bereits für den Erstkontakt bei Beschwerden zum Thema Schnarchen, Schlafapnoe oder nicht-erholsamer Schlaf unter den folgenden Möglichkeiten das für Sie Zutreffende auswählen müssten:
Ansonsten müssen GKV-Patienten leider für Schlaflabor-Untersuchungen, wie auch im stationären Bereich, zukünftig mit erheblichen Wartezeiten rechnen. Es wird derzeit von den Verbänden auf Bundes- und Landesebene mit Hochdruck an einer Verbesserung dieser Regeln gearbeitet, was aber möglicherweise länger dauern könnte.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Offene Sprechstunde
Mo bis Fr 09:00-09:45 Uhr
Mo/Di/Do 17:00-17:25 Uhr
Vor über 20 Jahren bereits begann meine Faszination für Schlafmedizin, in einer Zeit, zu der es den „Schlafmediziner“ noch gar nicht gab. Zusammen mit einem sehr geschätzten Kollegen bauten wir das Schlaflabor im Klinikum Großhadern auf. Als DGSM-geprüfter Somnologe betreue ich Patienten in der Praxis mit eigenem Schlaflabor bezüglich nahezu aller schlafbezogenen Störungen. Hier geht´s zum Schlaflabor –>
19.01.2023
Der Freistaat Bayern wird wegen der Entspannung bei der Corona-Lage die landesrechtlichen Maskenpflichten aufheben. Mit Ablauf des 31. Januar 2023 fallen damit die Maskenpflichten für Beschäftigte in Arztpraxen. Die FFP2-Maskenpflichten für Patientinnen und Besucher beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen gelten wegen bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelungen jedoch weiterhin.
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
das Terminsicherungs- und Verbesserungsgestez (TSVG), welches 2019 eingeführt wurde und zu einer deutlichen Entlastung bei GKV-Patienten und behandelnden Ärzten geführt hatte, ist zumindest in wesentlichen Teilen durch die aktuelle Regierung wieder abgeschafft worden, und das mit aberwitzigen Begründungen.
Dieses Gesetz, das TSVG, ermöglichte es dem Facharzt einerseits Neupatienten und andererseits „Akutfällen“ einen Termin in der Sprechstunde anzubieten, auch wenn eigentlich das Budget bereits durch die „Alt-Patienten“ aufgebraucht war. Ihr Besuch wurde dann dennoch zum vollen Satz ohne Abschläge bezahlt. Dies ist insbesondere für Schlaflabor-Abklärungen von grosser Bedeutung. Nun sind leider die Hürden für eine Abklärung im Schlaflabor angehoben worden. Es bleiben Ihnen aber dennoch gute Möglichkeiten eine zeitnahe vernünftige Abklärung zu erhalten. Lesen Sie dazu bite obenstehende Information für Patienten.
Im Schnitt atmet jeder Mensch pro Minute 6 Liter Luft. An einem Tag strömen so über 4300 Liter durch unsere Nasen. In einem Jahr entspricht dies einer Halle mit der Fläche eines Fußballfeldes und einer Höhe von 200 Metern. Diese Luft wird in Nase und Nebenhöhlen gereinigt, erwärmt und befeuchtet, damit die dahinterliegenden Teile der Atemwege nicht belastet werden, außerdem werden die Gerüche hier wahrgenommen. Eine schier unglaubliche Aufgabe und Belastung für die Schleimhäute. Kein Wunder, wenn da mal Probleme entstehen!
Durch den Hals laufen die Atem- und Speisewege. An der Kreuzungsstelle, dem Kehlkopf, entsteht das, was uns als Lebensform einzigartig macht: die menschliche Stimme. Diesen entscheidenden Bereich zu untersuchen und zu behandeln, sowie entsprechend Vorsorgeuntersuchungen der Stimmbänder durchzuführen, ist eine der vordringlichsten Aufgaben in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde.
Jedes Jahr erneut zur selben Zeit beginnen Nase und Gaumen zu jucken, die Augen brennen, der Hals kratzt. Gerne liegt das an einer falsch erlernten Abwehrfunktion unseres Körpers. Spezielle Zellen des Immunsystems erkennen Pollen oder andere Eiweiße als vermeintlichen Feind und bekämpfen diesen mit ihren typischen Reaktionsmöglichkeiten. Diese Entzündungsreaktion schreitet leider nur allzu oft von selbst fort. Diese Fehlfunktion zu erkennen, zu behandeln und soweit als möglich zu löschen ist Aufgabe der Allergologie.
Kinder sind nicht einfach nur kleine Erwachsene. Im HNO-Bereich haben Sie ganz spezielle und oft typische Erkrankungen, die der besonderen Zuwendung bedürfen. Erfahrung, Expertise und Geduld führen hier zum Ziel. Ein respektvoller und Vertrauen aufbauender Umgang ist hier besonders wichtig, damit das Kind den Arztbesuch von Anfang an als angenehm und sicher empfindet. Schon die Wortwahl kann hier Entscheidendes bewirken!
Unsere Ohren bilden einen der wichtigsten Eingangskanäle in unseren Körper. Klänge und Laute sind mit das Erste, was wir im Mutterleib wahrnehmen. Geräusche können warnen, Stimmen schenken Geborgenheit und Musik Glücksgefühle. Dazu müssen die Schallwellen durch den Gehörgang in die Tiefe des Kopfes zu einem geschützten Bereich vordringen, wo sich das eigentliche Sinnesorgan befindet. Viele Zustände und Erkrankungen können dies vorübergehend oder dauerhaft stören. Heutzutage ist aber sogar Taubheit nicht immer irreparabel.